Auch der Bund der Steuerzahler Deutschland übt Kritik an der neuen Grundsteuer und kritisiert, dass diese zu erheblichen Mehrbelastungen führt. Eigentümer, die bereits einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, müssen ab 2025 in vielen Fällen eine höhere Grundsteuer zahlen als bisher. Die Verbände raten Eigentümern daher auch, selbst Einspruch gegen bereits erhaltene Grundsteuerbescheide einzulegen.
Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die Grundsteuer B wird für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer wird von den Kommunen selbst festgelegt. Die Spannbreite zwischen den Kommunen kann deshalb extrem groß sein.
Quellen und weitere Informationen: zeit.de/wiwo.de/dstgb.de
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